lunes, 27 de julio de 2020


BGH ZUM „RECHT AUF VERGESSEN“:Wer entscheidet, wen Google vergisst

Bei der Frage, was Suchmaschinen anzeigen dürfen, kommt es auf die Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht und dem Informationsrecht der Öffentlichkeit an. Hätte der BGH anders entschieden, trüge er die Pressefreiheit zu Grabe.
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Das Internet vergisst nichts. Was einmal im Netz kursiert, bleibt in Umlauf. Doch wie es zu finden ist, darüber bestimmen Suchmaschinenkonzerne wie Google. Ihre Algorithmen und Einstellungen sorgen auf von außen nicht zu durchschauende Weise dafür, dass zu dem einen oder anderen Begriff oder Namen gute oder schlechte Nachrichten erscheinen, Beiträge mit positiver oder negativer Konnotation. Negative über sich wollte der Geschäftsführer eines hessischen Wohlfahrtsverbands bei Google nicht mehr angezeigt sehen. Er nahm das „Recht auf Vergessenwerden“ für sich in Anspruch und wollte durchsetzen, dass Artikel der regionalen Presse aus dem Jahr 2011 über die finanzielle Schieflage des Verbands und seine Krankmeldung in dieser Zeit nicht angezeigt werden, wenn man seinen Namen in die Suchmaske eingibt. Mit dem Ansinnen ist der Kläger vor dem Bundesgerichtshof (Az.: VI ZR 405/18) gescheitert.
Der BGH stellt auch vor dem Hintergrund der im Mai 2018 in Kraft getretenen Datenschutz-Grundverordnung der EU wie in anderen Fällen zuvor fest, dass es bei der Frage, was Suchmaschinen anzeigen dürfen, auf die Einzelfallprüfung ankommt, auf die Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht und dem Informationsrecht der Presse und der Öffentlichkeit. Die Grundrechte seien „gleichberechtigt miteinander abzuwägen“, eine „Vermutung eines Vorrangs der Schutzinteressen des Betroffenen“ gebe es nicht.
Das festzuhalten ist wichtig. Hätte der BGH anders entschieden, trüge er die Pressefreiheit zu Grabe und könnte jeder, dem aus irgendwelchen Gründen nicht gefällt, was mit seinem Namen von Google in Verbindung gebracht wird, den Informationsfluss abstellen. Nicht ganz klar erscheint indes, was der BGH mit dem Satz meint, dass ein Suchmaschinenanbieter „nicht erst dann tätig werden muss, wenn er von einer offensichtlichen und auf den ersten Blick klar erkennbaren Rechtsverletzung des Betroffenen Kenntnis erlangt“. Wann und wie genau muss Google tätig werden?
Für Klärung könnte hier die Anfrage sorgen, die der BGH in einem zweiten Verfahren an den Europäischen Gerichtshof EuGH (der zuletzt durch katastrophale Einschätzungen zum Urheberrecht im Netz aufgefallen ist) stellt (Az.: VI ZR 476/18): Ein Ehepaar, das in der Finanzbranche tätig ist, sieht sich durch eine amerikanische Website auf unfaire Weise negativ dargestellt und will Google untersagen, die entsprechenden Beiträge, die unwahr seien, bei der Namenssuche und Vorschaubilder mit den Konterfeis der beiden Betroffenen anzuzeigen. Google hatte die Auslistung abgelehnt, weil man sich zum Wahrheitsgehalt der Beiträge kein Urteil erlauben könne. Der EuGH muss nun, auf Betreiben des Bundesgerichtshofs, beschließen, ob ein Betroffener – wie bisher – zumindest eine einstweilige Verfügung (die vor deutschen Pressekammern leicht zu haben ist) gegen eine Darstellung vorweisen muss, um deren Auslistung aus der Suche verlangen zu können. Oder ob Google selbst nach der „Wahrheit“ zu forschen hat. Würde der EuGH das bejahen, wäre es erstaunlich.
Michael Hanfeld
verantwortlicher Redakteur für Feuilleton Online und „Medien“.
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domingo, 19 de julio de 2020

LOS SATANISTAS DE LA SINAGOGA RESPONSABLES DEL INCENDIO DE LA CATEDRAL DE NANTES

KATHEDRALE VON NANTES:Vom Feuer beraubt

  • -AKTUALISIERT AM 
Nach dem Brand in der Kathedrale von Nantes nimmt die Polizei einen Mann in Gewahrsam. Die Brandursache wird noch ermittelt. Traurige Gewissheit besteht um den Verlust eines 400 Jahre alten Instruments mit einem einmaligen Klang.
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Nantes, am Samstagmorgen. Gegen 7 Uhr 45 sahen Passanten im Herzen von Frankreichs sechstgrößter Stadt hinter dem zentralen Fassadenfenster der Cathédrale Saint-Pierre-et-Saint-Paul Flammen lodern. Die Feuerwehr war rasch vor Ort: 104 Brandbekämpfer, mit 45 Fahrzeugen angerückt und mit zwei Hohlstrahlrohren bewaffnet, drängten die Flammen binnen zwei Stunden zurück.
Rund 24 Stunden später gibt die Staatsanwaltschaft bekannt, dass ein Mann in Gewahrsam genommen wurde. Bei ihm handele es sich um einen Freiwilligen, der in der Diözese gearbeitet habe, berichtete die Nachrichtenplattform Franceinfo am Sonntag unter Berufung auf den Staatsanwaltschaft von Nantes, Pierre Sennès. Er sei für die Schließung der Kathedrale am Freitagabend verantwortlich gewesen, weshalb die Ermittler „bestimmte Aspekte seines Tagesablaufs“ klären wollten, sagte Staatsanwalt Sennès der Nachrichtenagentur AFP am Sonntag. Aussagen dazu, ob der Mann an der mutmaßlichen Brandstiftung beteiligt gewesen sei, seien jedoch „verfrüht“, betonte er.
Sennès, hatte am Samstag ein Ermittlungsverfahren wegen Brandstiftung eingeleitet. Es gebe drei räumlich auseinanderliegende Herde: an der Hauptorgel über dem zentralen Portal sowie ebenerdig links und rechts des an der Vierung plazierten Altars. Das sei kein Zufall, sondern die „Signatur“ eines vorsätzlich verursachten Feuers.
Später indes wurde er kleinlauter und räumte ein, man gehe jeder Spur nach. So werde zum einen die Anwohnerschaft des Domplatzes befragt und die Videoüberwachung in der Umgebung ausgewertet, zum anderen aber auch die elektrischen Leitungen der Kirche unter die Lupe genommen. Mit letzterer Aufgabe wurde ein Experte der Pariser Polizei betraut.

Bausubstanz weiterhin intakt

Gemäß einer provisorischen Schadensbilanz fielen dem Brand die Hauptorgel, das über dieser gelegene Buntglasfenster sowie ein Gemälde des neoklassizistischen Kirchenmalers Hippolyte Flandrin zum Opfer. Ein Vergleich zu dem Großbrand von Notre-Dame de Paris lässt sich nicht ziehen: Anders als bei diesem, wo am 15. April 2019 Flammen vom Vierungsturm auf den hölzernen Dachstuhl übergegriffen hatte, ist die Bausubstanz hier intakt; eine generelle Einsturzgefahr scheint nicht zu bestehen. Sorge bereitet einzig die gewölbte Empore, die die Orgel trug: Diese ist laut dem zuständigen Feuerwehrkommandanten „sehr instabil und könnte zusammenbrechen“.
Frankreichs unlängst neu ernannter Premierminister, Jean Castex, Innenminister Gérald Darmanin, und Kulturministerin, Roselyne Bachelot, begaben sich am Samstag nach Nantes an den Ort des Geschehens. Letztere erklärte, als Bewohnerin der Region Pays de la Loire sei Saint-Pierre-et-Saint-Paul „ihre“ Kathedrale. „Mir sind die Tränen gekommen… insbesondere die Zerstörung einer Orgel ist wie ein Stich ins Herz.“

GROSSBRAND:Kathedrale von Nantes steht in Flammen

Für die Renovierung des Bauwerks, das seit der Revolutionszeit wie fast alle Bischofskirchen des Landes dem Staat gehört, waren in den kommenden Jahren etliche Millionen Euro vorgesehen, davon 1,7 Millionen Euro für die Orgel. „Der Staat wird seine Eigentümerpflicht erfüllen“, versprach Bachelot. Die „fondation du pa­tri­moi­ne“, eine gemeinnützige Privatstiftung, die letztes Jahr für die Restaurierung von Notre-Dame 230 Millionen Euro zusammengetragen hatte, startete eine Spendenaktion für den Wiederaufbau der Orgel.
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